KATEGORIE A1:

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

  • 15 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h
  • 16 Jahre: Übrige Motorräder der Kategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)

 

Praktische Grundschulung (PGS): 12 Stunden; ist nach Absolvierung unbefristet gültig

Gültigkeit Lernfahrausweis:

  • 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
  • die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten für Inhaber der Führerausweiskategorie B (Auto)

 

Praktische Prüfung: erforderlich

Anforderungen ans Prüfungsfahrzeug:

  • ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h
  • wird nach vollendetem 16. Altersjahr die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden. Im Ausweis wird zusätzlich die Beschränkung 45 km/h eingetragen

 

Keine praktische Prüfung erforderlich:

  • Inhaber der Führerausweiskategorie A1 (15-jährig) müssen keine praktische Prüfung mit 16 Jahren absolvieren, wenn sie ein Motorrad von nicht mehr als 125 cm³; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW fahren
  • Inhaber der Führerausweiskategorie B (Auto) müssen keine praktische Prüfung absolvieren. Hier erfolgt der Eintrag der Kategorie A1 nach absolvierter PGS prüfungsfrei

 


 

KATEGORIE A (Beschränkt)

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.

Mindestalter: 18 Jahre

 

Praktische Grundschulung (PGS): 4 Stunden für Inhaber Kat. A1 (Erwerb vor 31.12.2020), ansonsten 12 Stunden. Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig. Von der PGS entbunden sind Bewerber, welche nach dem 01.01.2021 die 12 Stunden PGS mit einer anderen Kategorie absolviert haben. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A beschränkt dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren

Gültigkeit Lernfahrausweis:

  • mit Absolvierung PGS: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
  • ohne Absolvierung PGS: 12 Monate

 

Praktische Prüfung: erforderlich

Anforderungen ans Prüfungsfahrzeug:

  • ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW, max. 0.20 kW/kg Leistungsgewicht und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1

 

Voraussetzungen für Erwerb Kategorie A unbeschränkt:

  • für Bewerber, welche die Kat. A35 kW vor dem 31.12.2020 erworben haben: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch Hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt. sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35 kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.
  • für Bewerber, welche die Kat. A35 kW nach dem 01.01.2021 erworben haben: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden –> die praktische Prüfung ist dann aber erforderlich.

 


 

KATEGORIE A (offen)

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.

Mindestalter: 18 Jahre

Weitere Voraussetzung:

  • für Bewerber, welche die Kat. A35 kW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis
  • kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden,

 

die praktische Prüfung ist erforderlich

  • für Bewerber, welche die Kat. A35 kW vor dem 31.12.2020 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch Hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt
  • sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35 kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden

 

Erforderliche Kategorie:

  • A35 kW mit zweijähriger, beanstandsfreier Fahrpraxis
  • Direkteinstieg nur möglich für Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten

 

Praktische Grundschulung (PGS):

  • keine
  • Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35 kW oder A1

 

Gültigkeit Lernfahrausweis:

  • 12 Monate
  • Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35 kW oder A1

 

Praktische Prüfung:

  • für Bewerber, welche die Kategorie A35 kW nach dem 01.01.2021 erworben haben, ist eine praktische Prüfung erforderlich
  • für Bewerber, welche die Kategorie A35 kW vor dem 31.12.2020 erworben haben, erfolgt der Eintrag nach 2-jähriger klagloser Fahrt prüfungsfrei. Sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35 kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden

 

Anforderungen ans Prüfungsfahrzeug:

  • ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis Motorleistung/Leergewicht von mehr als 0.20 kW/kg und zwei Sitzplätzen

 

Sonderregelung:

  • falls die Kategorie A35 kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde, muss eine praktische Führerprüfung mit einem Fahrzeug der Kategorie A absolviert werden

 

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Informationen zu den Kurstagen: